Wie wäre in der dargestellten Situation zu entscheiden? (©Roscher)
03.01.2017 - Viele dürften es kennen: Der Gegner hat einen Lauf, trifft jeden Ball, ohne dass man selbst auch nur in die Nähe eines Punktgewinns kommt. Frust kann dadurch aufkommen, und die Motivation, den Satz noch zu drehen, kann erheblich sinken. So fällt man womöglich die Entscheidung, den Satz nach einem hohen Rückstand aufzugeben. Doch darf man das überhaupt? Darum geht es in der heutigen Regelecke!
Im dargestellten Fall liegt der Spieler mit 0:8 nach Punkten hinten und gibt den Satz dann verloren. Darf er danach einfach mit einem Satzrückstand von 0:1 weiterspielen? Diese Frage richten wir heute in der Regelecke an Sie. Gerne dürfen Sie fleißig abstimmen und mitdiskutieren.
Wie gewohnt veröffentlichen wir am Mittwochnachmittag den zum vorgestellten Fall passenden Paragraphen aus dem Regelwerk und die richtige Lösung auf der zweiten Seite dieses Artikels. Haben Sie ähnliche Fragen, bei denen Sie ohne fremde Hilfe nicht weiterkommen? Schreiben Sie einfach eine Email an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Und das ist die aktuelle Regelfrage:
Spieler A liegt im ersten Satz schon mit 0:8 hinten. Er sieht keine Hoffnung mehr und schenkt den Satz vor seinem eigentlichen Ende ab. Darf er nun mit einem Rückstand von 0:1 Sätzen in den zweiten Durchgang starten?
a) Ja
b) Nein. Man kann nicht nur einen Satz abschenken. Das ganze Spiel ist verloren.
Die Lösung finden Sie auf der zweiten Seite des Artikels
(DK)
Um weiterhin qualitativ hochwertige Diskussionen unter unseren Artikeln zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommentarfunktion mit dem myTischtennis.de-Login zu verknüpfen. Wenn Sie etwas kommentieren möchten, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist weiterhin möglich, der Account muss jedoch einer realen Person zugeordnet sein.
Copyright © 2024 myTischtennis GmbH. Alle Rechte vorbehalten.