Dürfte glänzendes Kantenband einen Teil des Schlägerblatts abdecken? (©Gohlke)
17.08.2020 - Damit der Belag besser hält und auch der Holzrand ausreichend geschützt wird, gehört zu einem klassischen Tischtennisschläger auch ein Kantenband dazu. Das kann natürlich auch zweckentfremdet werden, dargestellt anhand des folgenden Beispiels: Ein Spieler klebt den dem Griff am nächsten liegenden Teil des Schlägerblattes mit einem glänzenden Kantenband ab, was den Gegner irritiert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Unsere Regelecke gibt wie immer die passende Antwort.
Wie gewohnt dürfen Sie auch bei diesem Regeleckenfall gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar zum Thema schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Und so lautet die aktuelle Regelfrage:
Ein Spieler klebt den dem Griff am nächsten liegenden Teil des Schlägerblattes mit glänzendem Kantenband ab, was seinen Gegner irritiert. Ist dieser im Recht, wenn er sich beim Schiedsrichter darüber beschwert?
a) Nein, solange man das ITTF-Logo und die Nummer des Belags lesen kann, ist alles in Ordnung.
b) Ja, da diese Fläche frei bleiben muss.
c) Ja, da das Band glänzt und beide Seiten des Schlägerblattes matt sein müssen.
Das Ergebnis der Abstimmung und die richtige Lösung finden Sie auf der zweiten Seite des Artikels!
(FKT)
Um weiterhin qualitativ hochwertige Diskussionen unter unseren Artikeln zu gewährleisten, haben wir uns dazu entschlossen, die Kommentarfunktion mit dem myTischtennis.de-Login zu verknüpfen. Wenn Sie etwas kommentieren möchten, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein. Die Verwendung eines Pseudonyms ist weiterhin möglich, der Account muss jedoch einer realen Person zugeordnet sein.
Copyright © 2024 myTischtennis GmbH. Alle Rechte vorbehalten.