Regelecke

Regelecke: Mannschaftsführer verhindert – wer legt Protest ein?

Was ist die richtige Lösung? (©Roscher)

11.03.2019 - Dass eine Mannschaft in einem Punktspiel Protest einlegt, kann hin und wieder vorkommen. Natürlich ist hierfür im Regelfall der eigene Mannschaftsführer zuständig. Doch wer kümmert sich darum, wenn dieser gerade verhindert ist, z. B., weil er am anderen Tisch spielt? Genau dieser Frage wollen wir heute in unserer Regelecke nachgehen!

Die Auflösung: 

Bei dieser Frage wusste die Mehrheit – 88 % – von Ihnen Bescheid und entschied sich für die richtige Antwortmöglichkeit, nämlich Antwort c) Einer seiner Mitspieler legt Protest ein und der Mannschaftsführer bestätigt diesen nach seinem Spiel.

Verankert ist das vom Ressort Schiedsrichter in der Schiedsrichterordnung des DTTB unter dem Punkt Benennung des Mannschaftsführers. Hier heißt es:

"Vor jedem Mannschaftskampf ist dem Oberschiedsrichter der jeweilige Mannschaftsführer namentlich zu benennen. Dieser ist nach den Internationalen TT-Regeln B 3.3.5 berechtigt, Protest einzulegen. Fällt der benannte Mannschaftsführer während des Mannschaftskampfes aus, muss sofort eine andere Person als Mannschaftsführer benannt werden. Ist der Mannschaftsführer in dem Moment, in dem Protest eingelegt werden soll, nicht abkömmlich, etwa weil er selbst am Nebentisch als Spieler agiert, so kann ein Protest durch ein beliebiges Mitglied der betreffenden Mannschaft eingelegt werden. Der benannte Mannschaftsführer muss diesen Protest nachträglich legitimieren." (bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2015)

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