Regelecke

Regelecke: Mit nicht zugelassenem Belag gespielt

Was wäre, wenn dieser Belag nicht mehr zugelassen wäre und der Gegner nach dem Spiel Protest einlegen würde? (©Fabig)

04.02.2019 - Gerade ältere Spieler tendieren dazu, für eine lange Zeit mit dem gleichen Belag zu spielen, unter Umständen sogar über viele, viele Jahre. Je nach dem kann es sein, dass der Belag in der Zwischenzeit seine Zulassung verloren hat und der Spieler das vielleicht sogar gar nicht weiß. Um den Einsatz eines nicht zugelassenen Belags und den Protest im Anschluss daran geht es heute in der Regelecke.

Die Auflösung: 

Knapp die Hälfte von Ihnen wusste in diesem Fall die Lösung, nämlich Antwortmöglichkeit b) Das Spiel wird ganz normal gewertet.

Warum das so ist? Folgender Abschnitt in der Wettspielordnung gibt Aufschluss darüber:

WO A 19.1 Proteste
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt.

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