Regelecke

Regelecke: Darf man seine Beläge mit dem Föhn erwärmen?

Darf man einen kalten Schläger mit dem Fön bearbeiten? (©Roscher)

08.10.2018 - Auch wenn die Temperaturen in dieser Woche vielerorts noch einmal nach oben gehen, ist es natürlich klar, dass sich langsam aber sicher die kalte Jahreszeit nähert. Zu diesem Umstand passt auch unsere heutige Frage in der Regelecke ganz gut. Wir wollen nämlich von Ihnen wissen, ob es erlaubt ist, seinen Schläger mit einem Föhn zu bearbeiten.

Die Auflösung: 

Diesmal haben annähernd zwei Drittel von Ihnen daneben gelegen! Richtig ist nämlich tatsächlich Lösung b) Es ist nicht erlaubt.

In den Regelauslegungen für den Bereich des DTTB nach einer Regelanfrage von 2011 heißt es: "Das Föhnen von Belägen ist nach Meinung des RSR generell unzulässig. Das Erhitzen von Belägen stellt eine physikalische Behandlung dar, die nach den Internationalen Tischtennisregeln A 4.7 nicht zulässig ist, unabhängig davon, ob ein Schläger Raumtemperatur aufweist oder nicht. Dies gilt für das Föhnen von Belägen ebenso wie für die Verwendung von Heizdecken oder anderen technischen Hilfsmitteln, wie etwa dem 'Belag-Heizkissen' der Firma HERO. Die Firma wurde übrigens bereits im letzten Jahr vom DTTB auf die Unzulässigkeit ihres Produktes hingewiesen."

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