Regelecke

Regelecke: Darf man seine Beläge mit dem Föhn erwärmen?

Darf man einen kalten Schläger mit dem Fön bearbeiten? (©Roscher)

08.10.2018 - Auch wenn die Temperaturen in dieser Woche vielerorts noch einmal nach oben gehen, ist es natürlich klar, dass sich langsam aber sicher die kalte Jahreszeit nähert. Zu diesem Umstand passt auch unsere heutige Frage in der Regelecke ganz gut. Wir wollen nämlich von Ihnen wissen, ob es erlaubt ist, seinen Schläger mit einem Föhn zu bearbeiten.

Wie Sie es schon gewohnt sind, dürfen Sie gerne für die Lösung abstimmen, die Ihrer Meinung nach richtig ist. Natürlich können Sie auch einen Kommentar schreiben. Den passenden Paragraphen jedoch sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser ihr Wissen noch testen können. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
 

Die aktuelle Regelfrage:

Die Gastmannschaft kommt in dem Spiellokal an. Draußen ist es sehr kalt und die Taschen waren im Kofferraum. Daher sind die Schläger auch sehr kalt. Einer der Spieler holt einen Föhn aus der Tasche und beginnt in der Umkleidekabine den Schläger mit dem Föhn zu bearbeiten. Welche Aussage ist korrekt? 
a) Da es sich nicht um Frischkleben handelt, ist das erlaubt.
b) Es ist nicht erlaubt.
c) Wärmezuführung ist kein Schlägerdoping; also zulässig.

Die richtige Lösung und das Ergebnis der Abstimmung finden Sie auf der zweiten Seite dieses Artikels!

(DK)

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