Regelecke

Regelecke: Das Bilden von Spielgemeinschaften

Was gilt beim Bilden von Spielgemeinschaften nicht? (©Roscher)

20.08.2018 - Die Mitgliederzahlen sind im Tischtennis wie in vielen anderen Sportarten seit Jahren eher rückläufig. Das bekommen Vereine zu spüren, die teilweise immer weniger Mannschaften für den Spielbetrieb melden können. Sinn kann daher das Bilden von Spielgemeinschaften machen. Welche Regelung dafür nach der neuen Wettspielordnung nicht gilt, wollen wir heute in der Regelecke von Ihnen wissen.

Wie immer dürfen Sie gerne für die Ihrer Meinung nach richtige Lösung abstimmen oder einen Kommentar unter den Artikel schreiben. Nur den passenden Regelparagraphen sollen Sie bitte noch nicht posten, damit auch alle anderen Leser noch die Möglichkeit haben, ihr Regelwissen zu testen. Sollten bei Ihnen ähnliche Fragen auftreten und Sie Hilfestellung zum Regelwerk brauchen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
 



Und das ist die aktuelle Frage: 

Was gilt nach der neuen WO beim Bilden von Spielgemeinschaften NICHT?
a) Sie werden immer von einem führenden und einem aufgenommenen Verein gebildet.
b) Spielgemeinschaften dürfen in allen Altersklassen gebildet werden.
c) Spielgemeinschaften sind nur in den unteren Spielklassen gestattet

Das Ergebnis der Abstimmung und die richtige Lösung finden auf der zweiten Seite des Artikels!

(DK)

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