In welchem Fall wird ein Einzel nicht für die TTR-Wertung berücksichtigt? (©Roscher)
09.07.2018 - Nachdem bei den letzten Malen absichtliche Spielverzögerungen, der Aufschlag gegen Rollstuhlfahrer und Punktgewinne vor Störbällen in unserer Regelecke thematisiert wurden, geht es in dieser Ausgabe um den TTR-Wert. Konkret wollen wir von Ihnen wissen, in welchem der dargestellten Fälle ein Einzel nicht für die Berechnung des TTR-Werts berücksichtigt wird.
Die Auflösung:
Die Frage war tatsächlich ein Kinderspiel für Sie, ganze 95 % wussten die Lösung, nämlich Antwort c) Wenn die ganze Mannschaft nicht zum Spiel angetreten ist und die Partie als kampflos verloren gewertet wurde.
Nachlesen lässt sich das in der Wettspielordnung im Abschnitt 3.1 zur "Wertung einzelner Spiele":
Bei TTR-relevanten Spielklassen und Konkurrenzen werden Einzel aus außerplanmäßig verlaufenen Mannschaftskämpfen bzw. Spielen im Mannschaftsspielbetrieb für die Berechnung der TTR-Werte wie auch der Bilanzen und ggf. Bilanzwerte wie folgt behandelt:
• Einzel aus wegen Nichtantretens kampflos gewerteten Mannschaftskämpfen: werden nicht berücksichtigt.
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