Regelecke

Regelecke: Die Haut als Werbeträger?

Wäre auch ein temporäres Tattoo zu Werbezwecken erlaubt? (©Roscher)

31.07.2017 - Im Boxen sind sie weit verbreitet: Temporäre Bodytattoos, die als Werbeträger dienen. In der heutigen Ausgabe der Regelecke wollen wir diese Form der Werbung auf den Tischtennissport übertragen. Wären temporäre Bodytattoos zu Werbezwecken beim Tischtennis erlaubt? Wieder dürfen Sie gerne darüber abstimmen oder Ihre Tendenz in die Kommentarzeile schreiben.

Die Auflösung:

Diesmal waren sie sich nicht ganz einig. Na klar, so ein Fall ist wohl bisher auch noch nicht vorgekommen. Dass man mal einen Spieler mit temporärem Bodytattoo zu Werbezwecken sehen wird, lässt sich aber zumindest nicht ausschließen. Verboten ist das nach den jetzigen Regeln nicht, richtig ist, wie 41 % von Ihnen richtig getippt haben, somit Antwortmöglichkeit a) Ja, das ist zulässig

Denn: Die Werbebestimmungen in den Internationalen TT-Regeln und den Wettspielordnungen im Bereich des DTTB beziehen sich ausschließlich auf die dort genannten Materialien; die Haut des Spielers gehört nicht dazu. Nachdem nichts Gegenteiliges geregelt ist, kann man zunächst davon ausgehen, dass auf die Haut aufgebrachte Werbung (etwa in Form einer Tätowierung) zulässig ist. (bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2012)

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