Ein kurioses Schlägerexemplar - aber wie ist er regelgerecht zu verwenden? (©racket-outlet.de)
27.02.2017 - Wer sich viel in den Tischtennishallen Deutschlands tummelt, wird sicherlich schon Schläger in der Hand gehabt haben, die auf irgendeine Weise speziell waren. Eine Klasse Schläger fällt dabei besonders ins Auge, weil sie sich optisch sehr von den üblichen Spielgeräten unterscheidet: die Hölzer mit sogenanntem Pistolengriff. Entsprechen diese Schläger tatsächlich den Tischtennisregeln? Oder muss man bei ihrer Verwendung auf Bestimmtes achten?
Die Auflösung:
Diesmal war es gar nicht so leicht, gesicherte Aussagen zu unserer Regelfrage zu erhalten. Und auch Sie waren sich ganz und gar nicht einig darüber, welche Antwort die richtige ist. Immerhin hat mehr als die Hälfte von Ihnen die richtige Lösung d) gewählt: Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag den Bereich, der von den Fingern gegriffen wird, ausspart, das Holz ansonsten aber komplett bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
So viel zur Theorie. In der Praxis ist es allerdings sehr schwierig, einen zum eigenen Spielsystem passenden Belag zu finden, der diese Anforderungen erfüllt, da bei den meisten Belägen Hersteller- und Belagname in der Mitte abgedruckt und dann nicht mehr lesbar sind. Löcher dürfen übrigens nicht in den Belag geschnitten werden, genauso wenig, wie Löcher im Holz überklebt werden dürfen.
Die passenden Regelparagraphen zum Thema lauten:
§ A 4.4: „Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.“
§ A 4.5: „Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.“
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