Ein kurioses Schlägerexemplar - aber wie ist er regelgerecht zu verwenden? (©racket-outlet.de)
27.02.2017 - Wer sich viel in den Tischtennishallen Deutschlands tummelt, wird sicherlich schon Schläger in der Hand gehabt haben, die auf irgendeine Weise speziell waren. Eine Klasse Schläger fällt dabei besonders ins Auge, weil sie sich optisch sehr von den üblichen Spielgeräten unterscheidet: die Hölzer mit sogenanntem Pistolengriff. Entsprechen diese Schläger tatsächlich den Tischtennisregeln? Oder muss man bei ihrer Verwendung auf Bestimmtes achten?
Ist Ihnen schon einmal ein Spieler begegnet, der auf einen Schläger mit Pistolengriff, wie den Sanwei Pistol Grip, setzt? Wie Sie im Artikelbild sehen können, weichen diese Modelle sehr von den Exemplaren ab, die man sonst in Tischtennishallen oder auch in der internationalen Szene zu sehen bekommt. Aber was sagen eigentlich die Tischtennisregeln zu solchen Schlägern? Sind sie regelkonform? Oder muss beim Aufkleben des Belags etwas beachtet werden?
Das wollen wir heute von Ihnen wissen! Stimmen Sie ab und schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen mit speziellen Schlägern als Kommentar unter den Artikel. Die richtige Lösung verraten wir Ihnen in zwei Tagen auf der zweiten Seite des Artikels. Wenn auch Sie eine Regelfrage nicht mehr loslässt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.
Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.
Und dies ist unsere aktuelle Regelfrage:
Was gilt bei Schlägern wie dem Sanwei Pistol Grip?
a) Der Schläger darf nicht verwendet werden.
b) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag über das kleine Loch geklebt wurde und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
c) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag beide Löcher bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
d) Der Schläger darf verwendet werden, wenn der Belag den Bereich, der von den Fingern gegriffen wird, ausspart, das Holz ansonsten aber komplett bedeckt und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
e) Der Schläger darf verwendet werden, wenn das kleine Loch in den Belag geschnitten wurde und die notwendigen Belagangaben vollständig lesbar sind.
Die richtige Lösung finden Sie auf der zweiten Seite dieses Artikels!
(JS)
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