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Die Regelungen der Verbände zum Saisonabbruch

Die Landesverbände haben ihre individuellen Regelungen beschlossen (©Verbände)

21.04.2020 - Am 1. April verkündete der DTTB, dass die Saison 2019/20 aufgrund der Coronakrise beendet und die Tabelle von Mitte März maßgeblich für die Wertung sei. Während diese Maßnahme bundeseinheitlich durchgesetzt wurde, sollten die Landesverbände individuell entscheiden, wie sie mit Mannschaften umgehen, die Mitte März auf einem Relegationsplatz standen. In den meisten Verbänden ist die Entscheidung dazu inzwischen gefallen.

Eine plangemäße Fortführung der Saison 2019/20 wird wegen der Coronakrise nicht möglich sein - so viel stand bereits Mitte März fest, als die Bundesregierung deutschlandweite Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschloss. Ein paar Wochen später hatten der DTTB und seine 18 Landesverbände bereits eine Lösung gefunden, wie der deutsche Tischtennissport mit dieser einmaligen Situation umgeht: Die Saison wird abgebrochen und die Tabelle von Mitte März zur Abschlusstabelle erklärt, die damit als Grundlage für die Regelung von Auf- und Abstieg dient. Diese Entscheidung gilt bundesweit, genau wie der Umgang mit Mannschaften, die sich in der Abschlusstabelle auf einem Auf- und Abstiegsplatz befinden. In einem Punkt erlaubt der gemeinschaftliche Beschluss allerdings individuelle Lösungen: wie Mannschaften berücksichtigt werden, die sich zum Zeitpunkt des Aussetzens auf einem Relegationsplatz befinden. 

Mehrheit bietet Platz in oberer Liga an

Der DTTB ging auch in dieser Frage voran und stellte schnell klar: In den Bundesspielklassen wird jedem Team, das auf einem Relegationsplatz steht, der Aufstieg (gilt für die Tabellenzweiten) bzw. der Klassenerhalt (gilt für die Tabellenachten) angeboten. Viele Landesverbände ließen ebenfalls nicht lange mit ihrer Entscheidung auf sich warten, andere veröffentlichten erst in der vorigen oder dieser Woche ihre Regelung - mit der Mitteilung des TTVSA ist in den nächsten Tagen zu rechnen. All zu leicht durften sich die Verbände ihre Entscheidung nicht machen. Schließlich ließ der Aufschrei vieler Vereine zur Abschlusstabelle Mitte März bereits darauf schließen, dass wohl mit dem einen oder anderen Einspruch oder Härtefallantrag zu rechnen sein wird. Um so wichtiger, dass die Findung einer Regelung auch mit den entsprechenden Satzungen vereinbar ist. In so manchem Verband musste zum Beispiel erst einmal ermittelt werden, wer eine solche Entscheidung überhaupt treffen darf.

Am Ende ergibt sich ein durchaus buntes Bild mit vielen individuellen Regelungen, vor allem bezüglich des Umgangs mit Härtefallen. Die große Mehrheit der Verbände folgt allerdings dem DTTB und bietet den Mannschaften auf den Relegationsplätzen den Aufstieg bzw. den Klassenerhalt an, auch wenn das zu einem Überhang in manchen Ligen führen könnte, der dann mit vermehrtem Abstieg geregelt wird. So verfahren beispielsweise auch die großen Verbände TTBW, WTTV, HeTTV oder TTVN. In Bayern verbleiben hingegen alle Relegationsplatzinhaber in der jeweiligen Liga, in der sie auch in der Saison 2019/20 gespielt haben. Das heißt, dass nur die vorher als Auf- und Abstiegsplätze ausgewiesenen Tabellenränge zum Verlassen der Liga führen können. Während die meisten anderen Verbände in Aussicht stellen, auch Härtefälle gegebenenfalls noch zu berücksichtigen, und eine Frist gesetzt haben, bis zu der man seinen Fall einreichen kann, fahren die Bayern auch hier eine harte Linie. So will man im ByTTV für eine möglichst große Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der vielen Einzelfälle sorgen. Auch in Bremen wurde bereits angekündigt, dass Ausnahmen nicht erfolgen werden.

Niedersachsens Tabellen werden neu sortiert

Auch im RTTVR möchte man ein ungleiches Vorgehen von Einzelfall zu Einzelfall vermeiden. Daher einigte sich der Fachausschuss Spielbetrieb am Wochenende auf eindeutige Kriterien, wann ein Härtefall vorliegt und berücksichtigt wird und wann nicht. Diese wurden vom Verband heute veröffentlicht. Der TTVN hat sich für die Härtefälle derweil eine ganz eigene Vorgehensweise ausgedacht. Für die Entscheidung wird zwar die Abschlusstabelle von Mitte März herangezogen, diese wird aber nach dem Quotienten aus Pluspunkten geteilt durch die ausgetragenen Mannschaftskämpfe sortiert. Wenn einer Mannschaft nach dieser Tabelle ein Platz in der höheren Liga zustünde, wird er ihm gewährt. Auch der Hamburger Weg ist ungewöhnlich: Hier schätzen der Spielausschuss und der Sportwart ein, wie die noch ausstehenden, für den Auf- und Abstieg relevanten Spiele in allen Staffeln ausgegangen wären. Wenn hierdurch eine knappe Tabellensituation entsteht, verbleiben alle betroffenen Mannschaften in der Liga bzw. steigen auf.

Damit haben die Verbände einen ersten Schritt gemacht, sich auf die Saison 2020/21 vorzubereiten. Ob diese wie geplant im September beginnen kann, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen. Der HaTTV gibt seinen Mitgliedern schon jetzt eine Regelung mit auf den Weg, falls das Coronavirus uns noch länger von den Tischen fernhält. In dem Fall soll in Hamburg eine einfache Runde gespielt werden, die später, gegebenenfalls erst im Januar 2021 beginnt. Bis dahin hat dann hoffentlich spätestens jede Mannschaft ihren Frieden mit der Liga geschlossen, in der sie letztlich starten wird.
 

Hier informieren die Verbände auf ihren Webseiten über ihre individuellen Regelungen:

BaTTV
TTBW
ByTTV
BeTTV
TTVB
FTTB
HaTTV
HeTTV
TTVMV
TTVN
PTTV
RTTVR
STTB
STTV
TTVSA
TTVSH
TTTV
WTTV

(JS)

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