10.03.2021 - Das DTTB-Ressort Rangliste hat entschieden, den Punktabzug wegen mangelnder Matchpraxis nicht nach wie bislang zwölf Monaten, sondern erst nach 24 Monaten in Kraft treten zu lassen. Diskussionen darüber hatte es schon länger gegeben, Anlass zur Verlängerung der Frist bis zum Punktabzug im bundesweiten Ranking war nun der stillstehende Spielbetrieb in der Pandemie. Die Änderung tritt sofort in Kraft.
Das DTTB-Ressort Rangliste hat beschlossen, dass der Inaktivitätsabzug erst nach zwei Jahren in Kraft tritt. Interne Diskussionen des seit zehn Jahren bestehenden Punktabzugs in der bundesweiten Rangliste hatte es schon seit längerer Zeit gegeben. Anlass für die Verlängerung der Frist um zwölf Monate ist jetzt der bundesweite Stopp des Spielbetriebs in der Covid-19-Pandemie. Im März vergangenen Jahres war die Spielzeit 2019/20 abgebrochen worden und nicht alle Mannschaften oder gar Vereine haben Partien in der Saison 2020/21 absolvieren können. Dies hätte dazu geführt, dass mehrere Zehntausend Spielerinnen und Spieler vom Abzug betroffen gewesen wären – von der untersten Kreisklasse bis zur 2. Bundesliga zumindest, denn in den Profiligen, der TTBL und 1. Damen-Bundesliga, darf der Ligabetrieb bis heute weiterlaufen.
Auch außerhalb der Pandemie soll der Inaktivitätsabzug erst nach zwei Jahren wirken, so der Beschluss des zuständigen DTTB-Ressorts. Abgeschafft wird er nicht, denn die grundsätzliche Logik als wichtiger Bestandteil der bundesweiten Rangliste soll erhalten bleiben: Wem über einen langen Zeitraum die Wettkampfpraxis fehlt, der verliert an Spielstärke. Ab sofort wird der Abzug nur noch dann vorgenommen, wenn jemand 24 Monate lang nicht gespielt hat, dann in Höhe von 80 Punkten – statt bisher 40 Punkte für zwölf Monate. Für höchstens zweimal weitere sechs Monate ohne Spiel erfolgen dann jeweils 20 Punkte bis zu einer Summe von maximal 120 Punkten Inaktivitätsabzug.
„Nur noch wirklich Inaktive sind betroffen“
Immer wieder hat es in der Vergangenheit Probleme gegeben, wenn Aktive erst kurz nach Ablauf eines Jahres wieder gespielt haben, z. B. nach einem Auslandsjahr oder einer Krankheit bzw. Verletzung. Der Großteil hatte die Tischtennis-Karriere nicht beenden wollen, sondern war lediglich aus unterschiedlichsten Gründen ein Jahr lang an der Wettkampfteilnahme gehindert. Ranglisten-Ressortleiter Hilmar Heinrichmeyer dazu: „Jetzt sind praktisch nur noch Spieler vom Inaktivitätsabzug betroffen, die wirklich inaktiv geworden sind, denn zwei Jahre ohne Spiel zu sein, passiert nicht aufgrund vorübergehender Umstände.“
Für Spielerinnen und Spieler, die ihre Karriere wirklich beendet haben, ändert sich nichts. Positive Auswirkungen gibt es aber für die, die nach einem Jahr ohne Spiel vor Ablauf eines weiteren Jahres wieder Wettkämpfe bestreiten. Anstatt 40 oder gar 60 Punkten wird bei ihnen jetzt gar nichts abgezogen.
Zwei-Jahres-Frist gilt auch rückwirkend
Diese Änderung an den Grundsätzen der Rangliste wird auch für die länger zurückliegenden Zeiträume umgesetzt. Weil allerdings aus technischen Gründen die Rangliste nur zu den vier Q-TTR-Berechnungsterminen komplett – seit dem 1. Juli 2005 – neu durchgerechnet wird, wirken sich weit zurückliegende Änderungen beim Inaktivitätsabzug erst bei der kommenden Mai-Q-TTR-Berechnung aus. Die jede Nacht erfolgende Berechnung der aktuellen TTR-Werte erfolgt immer nur für die letzten 365 Tage und berücksichtigt somit nur Änderungen aus diesem Zeitraum. Wer über einen Premium-Account bei myTischtennis.de verfügt, kann die Korrekturen bereits jetzt sehen.
Das Ressort Rangliste weist darauf hin, dass durch die Veränderung des Inaktivitätsabzugs auch bei Spielerinnen und Spielern, die in den vergangenen zwölf Monaten aktiv waren, geringfügige Änderungen vorkommen können. Ursache hierfür ist die veränderte Punktzahl ihrer Gegner, die kurz zuvor – aufgrund einer Inaktivität zwischen einem und zwei Jahren – einen Inaktivitätsabzug erhalten haben. Dadurch ändert sich auch rückwirkend die Gewinnwahrscheinlichkeit gegen diesen Kontrahenten. Für alle Spiele, die gegen Akteure mit einer Inaktivität von mehr als zwei Jahren bestritten wurden, ändert sich hier jedoch nichts, da sich bei einer Inaktivität von mehr als zwei Jahren die abgezogene Gesamtpunktzahl nicht verändert.
(DTTB)
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