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Amateur-Thema: Wichtige Punkte der neuen Wettspielordnung

Welche wichtigen Punkte die neue Wettspielrordnung bereithält, erfahren Sie hier (©Roscher)

21.08.2017 - Am 25. Mai ist sie offiziell in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Juli auch für Turnierveranstaltungen. Die Rede ist von der neuen, bundeseinheitlichen Wettspielordnung, die den Vereinen und ihren Mannschaften den Spielbetrieb erleichtern soll. Vorher hatte jeder Verband seine eigene Wettspielordnung gehabt. Unten finden Sie – kurz vor Saisonstart – noch einmal einige wichtige Punkte der neuen Wettspielordnung aufgeführt und kurz zusammengefasst.

Erweitert wurde die neue Wettspielordnung um sechs neue Abschnitte für den Punkt- und Pokalspielbetrieb. So gibt es nun feste Mannschaftsmeldungen für die gesamte Halbserie, es ergeben sich keine Änderungen von Spielerstatus und Mannschaftszugehörigkeit während einer Halbserie mehr, d.h. u.a. kein Nachrücken oder Festspielen von Spielern während einer Halbserie. Sperrvermerke gelten grundsätzlich erst einmal für die ganze Spielzeit. Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte von Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden.

Zur Rückrunde gesetzt werden kann ein Sperrvermerk, um ein zwingend erforderliches Aufrücken zu verhindern. Der Spieler verbleibt in der Mannschaft, der er zur Vorrunde angehörte. Das Ersatzspielen ohne Einschränkungen gab es in manchen Verbänden schon, nun gilt dies für alle Verbände: Spieler ohne Sperrvermerk dürfen in allen oberen Mannschaften ohne Einschränkungen als Ersatzspieler eingesetzt werden. 

Beitragen zur Sollstärke
Unverändert bleibt, dass die Anzahl der „Stammspieler“ einer Mannschaft mindestens der Sollstärke entsprechen muss. Neu ist, dass Spieler auch nach fünfmaligem ununterbrochenen Fehlen nicht sofort die Stammspielereigenschaft verlieren. Wenn im Erwachsenenbereich ein Stammspieler mindestens an zwei Meisterschaftsspielen im Einzel pro Halbserie teilgenommen hat (dies muss zwar im Rahmen der Mannschaftsmeldung der Stammspielereigenschaft, aber nicht unbedingt in der eigenen Mannschaft erfolgen), behalten sie diesen Status auch bei. Bei weniger als zwei Einsätzen verlieren die Stammspieler diesen Status und werden in der folgenden Halbserie grundsätzlich zum Reservespieler, der nicht zur Sollstärke einer Mannschaft beiträgt.

Bei den Toleranzen der Mannschaftsmeldungen ist zu beachten: Bei den Damen und Herren gelten 50 Q-TTR-Punkte mannschaftsübergreifend, 35 Q-TTR-Punkte mannschaftsintern. Noch einmal um 35 Q-TTR-Punkte erhöhte Toleranzwerte sowohl mannschaftsübergreifend als auch mannschaftsintern gibt es nun für Nachwuchsspieler. Weitere 35 Q-TTR-Punkte im Toleranzbereich kommen hinzu, wenn ein Spieler dem D- oder C-Kader des Deutschen Tischtennisbundes angehört. Interessant außerdem: Die erhöhten Q-TTR-Toleranzen beim Nachwuchs gelten auch für Nachwuchsspieler in Mannschaften der Erwachsenen, d.h. z.B., dass ein Jugendlicher mit einem Q-TTR-Wert von 1.430 Punkten innerhalb einer Mannschaft (so gerade noch) vor einem Erwachsenen mit einem Q-TTR-Wert von 1.500 Punkten spielen darf. 

Weniger Spielsysteme zugelassen
Über diverse Spielsysteme hatten wir im Februar berichtet. Zugelassen sind jetzt nur noch insgesamt sechs: Das Sechser-Paarkreuzsystem, das Bundessystem, das Werner-Scheffler-System, das Braunschweiger System, das modifzierte Swaythling-Cup-System und das Corbillon-Cup-System. Zusätzlich darf jeder Landesverband in seinem Zuständigkeitsbereich ein weiteres, frei wählbares System für Dreier- und eines für Vierer-Mannschaften zulassen.

Neue Definitionen gibt es für Ergänzungsspieler: Dies sind Spieler einer Mannschaft, die nicht zur Sollstärke dieser Mannschaft beitragen. Hierbei gibt es Weibliche Ergänzungsspieler (WES), Jugend-Ergänzungsspieler (JES), Nachwuchsergänzungsspieler (NES) und Seniorenergänzungsspieler (SES). Damit folgt die Wettspielordnung vor allem der Vorgabe, dass innerhalb einer Altersgruppe nur einmal eine Stammspielereigenschaft wahrgenommen werden darf.

Gemischte Mannschaften sind entweder verboten oder gemäß eigenen Regelungen der Verbände möglich. In diesem Fall haben die Verbände dafür zwei Alternativen:

1. Damen sowie Mädchen und Schülerinnen können nur als Ergänzungsspielerinnen in Herren-Mannschaften bzw. männlichen Nachwuchsmannschaften gemeldet werden. 
2. Damen können alternativ in Damen- oder Herren-Mannschaften als Stammspielerinnen und im anderen Geschlecht als Ergänzungsspielerinnen gemeldet werden – das geht allerdings nur maximal in den "unteren Spielklassen", das sind nach neuer Definition die Spielklassen unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse. Dasselbe Prinzip gilt für den Nachwuchsbereich, wobei hier die Verbände eine Beschränkung auf Spielklassen selbst festlegen können (die Spielklasse bzw. Veranstaltung mit Qualifikation für die Bundesebene ist immer ausgeschlossen).

Verantwortung für den Spielbericht
Jeder Mannschaftsführer ist verantwortlich für die korrekte Erstellung des Spielberichts seiner Mannschaft – dies betrifft sowohl die Mannschaftsaufstellung als auch den Übertrag zu den Spielpaarungen. Tritt z.B. die Gastmannschaft mit einem „falschen“ Spieler zu einem Einzel an, weil dieser auf dem Spielberichtsbogen in falscher Reihenfolge notiert ist, führt das zu einer Spielwertung für die Heimmannschaft (z.B. 9:0 für die Heimmannschaft). 

Für alle Mannschaftskämpfe muss der Spielbericht bis spätestens 24 Stunden nach der im Spielplan festgelegten Anfangszeit erfasst worden sein. Verpflichtend ist jetzt in der Halle auch eine Spielstandsanzeige pro Mannschaftskampf.

Zur Wettspielordnung in Reinform

(DTTB/BTTV/WTTV/DK)

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