Beschweren tun sich viele - aber unter welchen Umständen bringt das auch was? (©Roscher)
25.07.2016 - Schiedsrichter sind auch nur Menschen. Und so kann es passieren, dass der Unparteiische am Tisch einen Ball im Aus gesehen hat, obwohl man selbst seine Hand dafür ins Feuer legen würde, dass er noch drauf war. Ob das eigene Gefühl stimmt oder nicht - die Frage ist, welche Möglichkeiten man hat, gegen die Entscheidung des Schiedsrichters zu protestieren. Oder muss man sie einfach so hinnehmen? Ein klarer Fall für unsere Regelecke!
Die Auflösung:
Man ist sich sicher, dass der Schiedsrichter die Situation falsch bewertet hat, aber kann man wirklich dagegen vorgehen? Die Antwort lautet nein - oder wie es in Antwort a) unserer Regeleckenfolge heißt: „Da dies eine Tatsachenentscheidung war, muss Spieler A das einfach akzeptieren.“ Genau 50 % von Ihnen haben in unserer Abstimmung für diese Lösung gevotet. Ab jetzt weiß auch der Rest Bescheid.
Nachzulesen ist dies in folgendem Paragraphen der Tischtennisregeln:
TT-R § B 3.3.2: „Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden.“
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