Regelecke

Regelecke: Wie vollständig muss ein Noppenbelag sein?

Müssen alle Noppen in Reih und Glied stehen oder darf zwischendurch auch mal eine fehlen? (©Fabig)

06.05.2019 - Glatte lange Noppen sind verboten, so viel steht fest. Dass es aber auch noch andere Bestimmungen für Noppenbeläge gibt, soll die aktuelle Folge unserer Regelecke offenbaren. Im Speziellen geht es um die Vollständigkeit der einzelnen Noppen auf dem Belag. Darf hier und da auch schon mal eine Noppe fehlen oder muss das Gummi vollständig bestückt sein? Oder ist gar die Position der fehlenden Noppen mitentscheidend? Ein Fall für unsere Regelecke!

Dass auf einem Belag nicht die Hälfte aller Noppen abgeknibbelt sein darf, versteht sich natürlich von selbst. Verzwickter wird die Lage allerdings, wenn einzelne Noppen fehlen. Muss ein Belag wirklich vollständig bedeckt sein oder gibt es Fälle, die die Zulässigkeit des Spielgeräts nicht beeinträchtigen? Stimmen Sie für die Option ab, die Sie für richtig halten und schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit unvollständigen Noppenbelägen als Kommentar. Einzig den passenden Regelparagrafen, bitten wir Sie, noch nicht zu posten, damit alle Leser ihr Wissen testen können. Sollte Ihnen ein anderes Regelproblem unter den Nägeln brennen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an regelecke@mytischtennis.de. Sie erhalten möglichst schnell eine Antwort.

Hier finden Sie die Bildergalerie zur Regelecke mit den Zeichnungen unseres Cartoonisten Ulli Laven.

Welche Bestimmung gilt für Noppengummis?
a) Es darf keine Noppe fehlen.
b) Es dürfen generell keine zwei nebeneinanderliegenden Noppen fehlen.
c) Es dürfen generell nicht mehr als zwei nebeneinanderliegende Noppen fehlen.
d) Es dürfen nicht mehr als zwei nebeneinanderliegende Noppen in der Mitte des Belags fehlen. Am Rand ist das ggf. zulässig.

Die richtige Lösung finden Sie auf der zweiten Seite dieses Artikels!

(JS)

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