Regelecke

Regelecke: Spielabbruch bei Aufstellungsfehler erlaubt?

Wie ist im dargestellten Fall zu entscheiden? (©Roscher)

08.04.2019 - In vielen Vereinen und Mannschaften scheint die Tendenz dahin zu gehen, dass eine Saison nicht nur mit sechs Spielern bestritten wird, sondern deutlich mehr Akteure zum Einsatz kommen, teilweise sogar stark rotiert wird. Ob das zu einfachen Fehlern bei der eigenen Aufstellung führt, wissen wir nicht. Um solch einen brisanten Fall soll es aber heute in der Regelecke gehen!


Die Auflösung: 

Bei dieser Frage haben mehr als zwei Drittel von Ihnen daneben gelegen. Nur rund 32 % stimmten für die richtige Lösung ab, nämlich Antwortmöglichkeit d) Gegen beide Mannschaften, da eine falsche Einzelaufstellung der Heimmannschaft und der Spielabbruch der Gastmannschaft vorliegen.

Nachzulesen ist das in der Wettspielordnung in den Abschnitten: 

WO E 2.7 Abbruch eines Mannschaftskampfes
Bricht eine Mannschaft einen Mannschaftskampf vorzeitig ab, so werden alle Spiele, Sätze und Bälle bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfasst. Die Wertung erfolgt gemäß WO E 3.2. Erfolgt der Spielabbruch durch Mängel an der Austragungsstätte, fällt das in die Verantwortung der Heimmannschaft. In diesem Fall werden die bis zum Abbruch des Mannschaftskampfes erfassten Spiele, Sätze und Bälle wie ausgetragen und alle nicht beendeten bzw. nicht ausgetragenen Spiele, Sätze und Bälle bis zum Ende des Mannschaftskampfes für die Gastmannschaft als gewonnen gewertet.

WO E 3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen
Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft als verloren gewertet, die gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) oder WO I 5.3 (falsche Eintragung von Spielern im Spielberichtsformular) verstößt.

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