Was, wenn die Zulassung für einen Belag im Laufe der Saison abgelaufen ist und man mit damit trotzdem ein Spiel bestritten hat? (©Roscher)
05.11.2018 - Spielen Sie mit dem Belag einer neueren oder älteren Belagserie? Oder vielleicht sogar schon seit Jahren mit demselben Belag? Gerade, wenn die beiden letzten Fälle auf Sie zutreffen, könnte unsere aktuelle Regelecke für Sie interessant sein. Hier stellen wir Ihnen heute eine Regelfrage, die mit einem Belag zusammenhängt, der im Laufe der Saison seine Zulassung verloren hat. Raten Sie wieder mit, was die richtige Lösung sein könnte!
Die Auflösung:
Viele von Ihnen haben sich diesmal von der womöglich naheliegendsten Antwort in die Irre führen lassen und auf die falsche Lösung getippt, nur 43 % dagegen auf die richtige, nämlich Antwortmöglichkeit b) Der Sieg wird normal gewertet, da der Belag zu Beginn der Spielzeit zugelassen war.
Hierzu heißt es im Bereich Regeln&Satzung des DTTB:
"Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - im April und im Oktober - die sogenannte LARC (“list of authorised racket coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste aus dem April steht nicht mehr auf der Liste vom Oktober. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Beginn der Spielzeit (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06.) behalten.
Neu: Die Beläge, die die Zulassung der ITTF verloren haben, aber im Bereich des DTTB noch bis Saisonende erlaubt sind, befinden sich auf der letzten Seite der LARC hier."
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