Der Ausbildungslehrgang zum Verbandsschiedsrichter am Tisch / zur Verbandsschiedsrichterin am Tisch (VSRaT) besteht aus insgesamt 3 Lehrgangsteilen, die in einer Kombination aus Präsenz- und Onlinephasen angeboten werden.
Für die einzelnen Lehrgangsteile ist jeweils eine separate Anmeldung in click-tt vorzunehmen!
In diesem Online-Meeting erhalten die Teilnehmer/innen wesentliche Informationen zur Durchführung des 1. Prüfungsteils – die schriftliche Prüfung.
Rahmenbedingungen für diese Online-Veranstaltung:
Diese Online-Veranstaltung wird zeitlich versetzt an 2 Lehrgangsabenden parallel durchgeführt, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, ihre Teilnahme an den Lehrgangsteilen flexibel zu planen und an ihre persönliche und berufliche Situation anzupassen. Damit besteht die Möglichkeit, diesen Lehrgangsteil auch am 10.12.2024 online zu absolvieren.
Den Link zum Online-Seminar erhalten die Teilnehmer/innen nach ihrer Anmeldung durch eine persönliche Mail.
Es fallen keine Lehrgangsgebühren an.
Prüfungsordnung und Lizenzerteilung:
Es steht den Teilnehmer/innen frei, einzelne Lehrgangsteile mehrfach zu besuchen, wenn sie sich noch nicht ausreichend vorbereitet fühlen.
Die Teilnehmer/innen entscheiden selbstständig, wann sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Für die Zulassung zur schriftlichen Prüfung ist die Teilnahme an den ersten zwei Lehrgangsteilen (VSRaT) innerhalb von zwölf Monaten Voraussetzung.
Nächstmögliche Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung sind:
Besteht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die praktische Prüfung nicht, muss er/sie lediglich den Lehrgangsteil 2 (Schiedsrichter am Tisch & Praxisübung) innerhalb von 12 Monaten erneut besuchen, um wieder zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.
Besteht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die mündliche Prüfung nicht, muss der Lehrgang in allen Teilen wiederholt werden, da praxisrelevante Fragen ebenso in der Praxissimulation erarbeitet werden.
Für die Lizenzerteilung ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile (mündlich, schriftlich, praktisch) Voraussetzung.
Auf das Bestehen aller drei Prüfungsteile folgt für die erfolgreichen Teilnehmer/innen eine gemeinsame Online-Zusammenkunft (Einführung in das Schiedsrichterwesen), in der alle wesentlichen Informationen für ihre zukünftigen Einsätze als Schiedsrichter/in am Tisch (VSR und VSRaT) und Oberschiedsrichter/in (VSR) weitergegeben werden.
Seit der Spielzeit 2020/21 greift der Verbandstagsbeschluss, dass jeder Verein im WTTV einen Schiedsrichter oder einen anderen Amtsträger gemäß WO F 2.5.1 melden muss. Andernfalls wird eine Gebühr fällig, die sich nach der Spielklasse der 1. Mannschaft richtet. Um als Verbandsschiedsrichter am Tisch / Verbandsschiedsrichterin am Tisch gemeldet und anerkannt zu werden, wird der Nachweis von mindestens drei SR-Einsätzen innerhalb einer Spielzeit benötigt.
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