Vorausgesetzt:
Grundlehrgang 1 vom 25.11. - 29.11.2024 in Tailfingen
Folgelehrgang;
Prüfungslehrgang 1 im September/Oktober 2025 in Tailfingen (genauer Termin noch unbekannt)
„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ (9 Lehreinheiten) gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“
Wir möchten Sie an dieser Stelle über das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes informieren. Nach diesem können Übungsleiter und Trainer, die im Jugendbereich des Sports ehrenamtlich tätig sind und sich hierfür qualifizieren bzw. weiterbilden möchten, für die Teilnahme an (Lizenz)Aus- und Fortbildungslehrgängen eine Freistellung beantragen. Weitere Informationen sowie den Antrag auf Freistellung finden Sie auf der Homepage der Württembergischen Sportjugend unter http://www.wlsb.de/vereinsservicebuero-vsb-beratung-ehrungen/serviceangebote-wsj/freistellung-wsj oder www.wlsb.de / WSJ / Serviceangebote der WSJ / Freistellung